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Technischer Support von AppleCare
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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DURCH DIE KONTAKTAUFNAHME MIT APPLE IM HINBLICK AUF DIE IM RAHMEN EINES NACHSTEHEND BEZEICHNETEN SERVICEPLANS („SERVICEPLAN“) ODER DURCH DEN ABSCHLUSS EINES SERVICEPLANS MIT APPLE ANGEBOTENEN SUPPORTLEISTUNGEN ERKLÄRT SICH DIE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON ODER DAS VERBUNDENE UNTERNEHMEN („KUNDE“) DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE ERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES BETREFFENDEN SERVICEPLANS DEN NACHSTEHENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN TECHNISCHEN SUPPORT VON APPLECARE („ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“) UNTERLIEGT. BITTE BEACHTEN SIE JEDOCH, DASS SUPPORTLEISTUNGEN, DIE ERBRACHT WERDEN, UM KUNDEN DABEI ZU UNTERSTÜTZEN, LEISTUNGEN IM RAHMEN DER EINJÄHRIGEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE VON APPLE, VON APPLECARE+, DES APPLECARE PROTECTION PLANS ODER GELTENDEN VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN ZU ERHALTEN, DEN BEDINGUNGEN DER BETREFFENDEN GARANTIE, DES JEWEILIGEN APPLECARE-SERVICEVERTRAGS ODER DER JEWEILIGEN VERBRAUCHERSCHUTZGESETZE UNTERLIEGEN. EIN SERVICEPLAN TRITT MIT DER ANNAHME DER KUNDENREGISTRIERUNG DURCH APPLE IN KRAFT („DATUM DES INKRAFTTRETENS“).
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder einer gemeinsamen Kontrolle mit ihr untersteht.
„Kontrolle“ bezeichnet den direkten oder indirekten rechtlichen, wirtschaftlichen oder treuhänderischen Besitz von mehr als 50 % des Aktienkapitals (oder eines anderen Besitzanteils, wenn es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt) dieser juristischen Person, der gewöhnlich Stimmrecht beinhaltet.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Rechte hinsichtlich Rücksendungen, Rückerstattungen und Garantien ergänzen Ihre gesetzlichen Rechte.
1. Leistungen. Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Kundenregistrierung erbringt Apple Supportleistungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Supportleistungen“) für Apple-Softwarepodukte oder verwandte Technologien („unterstützte Produkte“) im Rahmen des jeweiligen Serviceplans gemäß den Angaben unter https://www.apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/AppleCare_Service_Plan.pdf („Support-Seite für Servicepläne“). Apple behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Rahmen eines Serviceplans angebotenen Supportleistungen und/oder die von einem Serviceplan abgedeckten unterstützten Produkte jederzeit durch die Aktualisierung der Support-Seite für Servicepläne zu ändern. Apple wird keine Änderung an den Supportleistungen und/oder unterstützten Produkten vornehmen, die (i) den Umfang der im Rahmen der Supportleistungen erbrachten Leistungen wesentlich verringert oder (ii) die Verpflichtung von Apple zur Erbringung der Supportleistungen wesentlich beeinträchtigt oder (iii) den Anspruch des Kunden auf die Supportleistungen wesentlich beeinträchtigt. Bei jeder Aktualisierung, die den Serviceplan des Kunden betrifft, wird Apple den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die mitgeteilte E-Mail-Adresse über die Aktualisierung in Kenntnis setzen. Die auf der Support-Seite zum Serviceplan aufgeführten Bestimmungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als seien sie hierin vollständig aufgeführt. Sollten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf der Support-Seite zum Serviceplan aufgeführten Bestimmungen in Widerspruch zueinander stehen, so haben die Bestimmungen auf der Support-Seite zum Serviceplan Vorrang.
2. Leistungsumfang.
2.1 Supportfälle. Servicepläne werden als Pakete über einzelne, mehrere oder unbegrenzte Supportleistungen angeboten. Ein „Supportfall“ ist ein spezifisches, abgegrenztes Problem, dessen Ursprung auf eine einzelne Ursache zurückgeführt werden kann. Apple bemüht sich auf angemessene Weise um die Lösung jedes einzelnen Supportfalls, ohne jedoch die Lösung der Supportfälle zu garantieren. Apple legt nach eigenem Ermessen fest, was einen Supportfall darstellt und, soweit gesetzlich zulässig, ob dieser als gelöst erachtet wird. Im Allgemeinen gilt ein Supportfall als gelöst, wenn der Kunde eine der folgenden Leistungen erhält: (a) Informationen zur Behebung des Problems, (b) Informationen darüber, wie er eine Softwarelösung zur Behebung des Problems finden kann, (c) eine Mitteilung, dass das Problem auf ein bekanntes, ungelöstes Problem oder eine Inkompatibilität mit einem unterstützten Produkt zurückzuführen ist, (d) eine Mitteilung, dass das Problem durch Upgrade auf ein neueres Release des unterstützten Produkts gelöst werden kann oder (e) eine Mitteilung, dass das Problem als Hardwareproblem identifiziert wurde. Im Rahmen eines Serviceplans, der eine beschränkte Anzahl an Supportfällen abdeckt, verringert jeder neue, vom Kunden gemeldete Supportfall die verbleibende Anzahl der abgedeckten Supportfälle.
2.2 Reaktionszeiten. Apple unternimmt angemessene Bemühungen, um auf Supportanfragen innerhalb der im betreffenden Serviceplan aufgeführten Reaktionszeit („Reaktionszeit“) zu reagieren, garantiert jedoch keine Antwort innerhalb der aufgeführten Frist. Alle Reaktionszeiten werden anhand der dem Serviceplan entsprechenden und auf der Support-Seite zum Serviceplan aufgeführten Arbeitszeiten gemessen.
2.3 Aktuelles Release. Sofern nicht anders angegeben, muss der Kunde sicherstellen, dass bei allen unterstützten Produkten die neueste Version des Betriebssystems und der Software-Updates installiert sind.
2.4 Nutzung. Der Kunde erkennt an, dass Supportleistungen nicht für die Nutzung im Zusammenhang mit risikoreichen Aktivitäten oder Funktionen, insbesondere den Betrieb von Kernkraftanlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, Systemen zur Alarmierung von Ersthelfern, Luftverkehrskontrollanlagen, Lebenserhaltung, Waffensystemen oder sonstigen Situationen, Umgebungen oder Aktivitäten, in denen die Erbringung einer Supportleistung ohne das gewünschte Ergebnis ganz oder teilweise zu Todesfällen, Personenschäden oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte, gedacht und angemessen sind.
2.5 Technische Ansprechpartner. Supportleistungen werden gemäß dem Serviceplan für eine einzelne Person oder für mehrere Personen erbracht, die vom Kunden zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden („Technische/r Ansprechpartner“). Technische Ansprechpartner sind die einzigen Verbindungspersonen zwischen dem Kunden und Apple, was den technischen Support im Rahmen des Serviceplans betrifft. Der Kunde versteht, dass die technische(n) Kontaktperson(en) Apple möglicherweise Kundendaten gemäß den Bestimmungen der Supportleistungen von Apple im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitstellen muss und gewährleistet, dass die technische(n) Kontaktperson(en) dies rechtsgültig tun dürfen, falls der Kunde keine natürliche Person ist. Falls der Kunde keine natürliche Person ist und die technische Kontaktperson ändern möchte, muss er Apple mindestens fünf (5) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich unter der jeweils unten genannten Kontaktadresse bei Apple über die Änderung informieren oder die Änderungen wie in den Anweisungen beschrieben, die mit Inkrafttreten des Serviceplans bereitgestellt wurden, direkt über die sichere, individuelle Webseite des Kunden eingeben, falls dies im Rahmen des Serviceplans zutrifft.
3. Ausschlüsse. Sofern im Serviceplan nicht anders festgelegt, erbringt Apple keine Supportleistungen in Bezug auf Probleme oder Fragen, die aus folgenden Bereichen stammen: (a) Nutzung eines unterstützten Produkts als serverbasierte Anwendung, (b) Probleme, die durch ein Upgrade eines unterstützten Produkts gelöst werden könnten, (c) Nutzung oder Modifizierung eines unterstützten Produkts auf eine Art und Weise, die nicht für das unterstützte Produkt vorgesehen ist, (d) Produkte oder Technologien von Drittanbietern sowie deren Auswirkungen auf oder Interaktion mit einem unterstützten Produkt, (e) Beschädigung der Medien, auf denen ein unterstütztes Produkt geliefert wird, oder des Computers, auf dem es installiert ist, (f) Nutzung eines Computersystems, das mit dem unterstützten Produkt inkompatibel ist, sowie (g) Probleme hinsichtlich Internet, E-Mail, Dateimanagement, Netzwerkkonfiguration, Scripts, FX-Scripts, Programmierung, Kompilierung, Debugging, Infrastrukturauslegung, Schaffung und Personalisierung von Content, Planung/Auslegung von Multimedia-Projekten, Ressourcenmanagement, Budgetierung, Schulung, Vor-Ort-Diagnose oder sonstige Probleme, die nicht in den Geltungsbereich der im Rahmen eines Serviceplans definierten Supportleistungen fallen.
4. Verantwortlichkeiten des Kunden. Um Supportleistungen zu erhalten, muss der Kunde den Serviceplan registrieren und die von Apple erhaltenen Zugriffsanweisungen befolgen. Sämtliche Gebühren für die Einrichtung und Pflege der E-Mail- und Telefonkommunikation mit Apple gehen zu Lasten des Kunden. Bei Inanspruchnahme von Supportleistungen ist der Kunde zur Kooperation mit Apple verpflichtet, indem er die zur Problemdiagnose durch Apple erforderlichen Informationen bereitstellt. Der Kunde überträgt die Kontrolle, einschließlich der virtuellen Kontrolle, seiner Geräte nicht an Apple. Die Wiederherstellung oder Instandsetzung verlorener oder veränderter Dateien, Daten oder Programme ist Sache des Kunden. Der Kunde pflegt und implementiert einen vollständigen und geprüften Plan für die Datensicherung und einen verifizierten Plan für die Notfallwiederherstellung. Der Kunde ist allein für die Sicherheit aller vertraulichen, geschützten oder geheimen Informationen des Kunden und von Dritten verantwortlich, deren Daten der Kunde besitzt oder verarbeitet. Weder der Kunde noch seine technischen Kontaktpersonen werden Apple vertrauliche, proprietäre oder sonstige Informationen übermitteln, die dem Urheberrecht unterliegen und die Apple möglicherweise Haftungsansprüchen aussetzen. Der Kunde und die technischen Kontaktpersonen müssen alle nötigen Berechtigungen von Dritten einholen, bevor sie vertrauliche oder proprietäre Informationen dieses Dritten gegenüber Apple offenlegen und erklären, dass die Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Apple gemäß geltender Datenschutzgesetze rechtsgültig ist. Der Kunde und die technischen Kontaktpersonen benötigen hinreichende Kenntnisse der unterstützten Produkte, für die der Kunde Supportleistungen in Anspruch nehmen möchte, sowie des Computersystems, auf dem diese betrieben werden. Der Kunde ist nicht zur Übertragung von Supportleistungen an Dritte berechtigt. Die Supportleistungen werden ausschließlich für interne Zwecke des Kunden erbracht; eine nicht genehmigte Weitergabe der Supportleistungen stellt einen Grund für die fristlose Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, und Apple kann zusätzlich sämtliche verfügbaren Rechtsmittel ergreifen. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der nicht genehmigten Weitergabe und Verwendung der Supportleistungen zu ergreifen. Der Kunde wird den Erhalt oder die Nutzung von Supportleistungen nicht missbrauchen und insbesondere keine Supportleistungen für Probleme in Anspruch nehmen, die bereits behoben wurden, oder um Routineupdates oder andere Aufgaben durchzuführen, die vernünftigerweise im Zuständigkeitsbereich der eigenen IT-Abteilung des Kunden liegen und mit deren Kompetenzen ausgeführt werden könnten. Der Kunde und seine verbundenen Unternehmen müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich geltender Sanktions- und Ausfuhrkontrollen, einhalten und auch die Einhaltung durch ihre Belegschaften gewährleisten. Der Kunde benachrichtigt Apple umgehend, sollte er oder ein verbundenes Unternehmen rechtlichen Beschränkungen unterworfen werden, die die Fähigkeit von Apple zur Erbringung der Supportleistungen beeinflussen könnten und stellt auf Anfrage von Apple zeitnah Belegdokumente bereit, um die potenzielle Anwendbarkeit rechtlicher Einschränkungen einzuschätzen.
5. Bildschirmfreigabe. Apple kann Kunden um die Bildschirmfreigabe bitten, um Supportleistungen erbringen zu können, wobei Apple nach Erlaubnis des Kunden Informationen per Videokonferenz oder ähnlicher Software auf dem Bildschirm des Kunden einsehen wird. Die Bildschirmfreigabe durch den oder im Auftrag des Kunden berechtigt Apple dazu, Supportleistungen auf diese Weise bereitzustellen. Der Kunde muss sämtliche Dateien und Anwendungen schließen, die für den Supportfall nicht relevant sind und ist allein verantwortlich dafür, was auf dem Bildschirm geteilt wird. Die Videokonferenzsoftware oder die Funktionen am Gerät des Kunden sollen es ermöglichen, die Bildschirmfreigabe zu jeder Zeit zu beenden.
6. Zusätzliche Leistungen oder Software. Alle im Rahmen eines Serviceplans erbrachten zusätzlichen Serviceleistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass Supportleistungen im Rahmen eines Serviceplans am Standort des Kunden bereitgestellt werden, stellt der Kunde sicher, dass Apple oder sein autorisierter Vertreter zum vereinbarten Zeitpunkt Zutritt zu diesem Standort erhält, und gewährleistet Apple oder seinem autorisierten Vertreter ein für die Erbringung seiner Supportleistungen hinreichend sicheres Arbeitsumfeld. Für den Fall, dass Software im Rahmen eines Serviceplans bereitgestellt wird, unterliegt diese Software dem Schutz des Urheberrechts von Apple Inc. und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Kunde darf die Software ausschließlich zum Zweck des Supports der unterstützten Produkte installieren, reproduzieren und verwenden, darf aber, sofern dies gemäß geltender Gesetze nicht ausdrücklich zugelassen ist, die Software nicht dekompilieren, rückentwickeln, modifizieren, vermieten, verleasen, ausleihen oder als Basis für Ableitungen verwenden. Wenn die Software den Bedingungen eines separaten Lizenzvertrags unterliegt, so unterliegt auch ihre Nutzung diesem separaten Lizenzvertrag.
7. Feedback.
Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht es Apple frei, Ideen, Vorschläge oder Empfehlungen („Feedback“), die der Kunde oder (eine) technische Kontaktperson(en) Apple in Bezug auf das Supportleistungen, Servicepläne, unterstützte Produkte oder vertrauliche Informationen von Apple übermittelt, nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkungen zu verwenden und in die Produkte, Technologien und Leistungen von Apple einzubeziehen, ohne dass der Kunde oder die technische(n) Kontaktperson(en) dafür eine Lizenzgebühr oder eine andere Gegenleistung erhalten. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf so ausgelegt werden, dass eine Lizenz gewährt oder auf Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Apple verzichtet wird.
8. Garantieausschluss.
OBWOHL APPLE DIE LÖSUNG EINES SUPPORTFALLS NICHT GARANTIEREN KANN, UNTERNIMMT APPLE ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN, UM DIE SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS SORGFÄLTIG UND FACHGERECHT ZU ERBRINGEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG WERDEN DIE IN HIERIN SPEZIFIZIERTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE-UND ABHILFEMASSNAHMEN AUF EXKLUSIVER BASIS UND ANSTELLE ALLER SONSTIGEN GARANTIEN, ABHILFEMASSNAHMEN UND BEDINGUNGEN ERBRACHT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBART WURDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN APPLE UND SEINE LIZENZGEBER AUSDRÜCKLICH JEDE GESETZLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN VERBINDUNG MIT ODER AUS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH JEDER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
9. Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG IST DIE HAFTUNG VON APPLE UND SEINEN LIZENZGEBERN GEMÄSS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUF DIE BETRÄGE BEGRENZT, DIE VOM KUNDEN IN DEN VERGANGENEN ZWÖLF (12) MONATEN FÜR DEN VON IHM ABGESCHLOSSENEN SERVICEPLAN ENTRICHTET WURDEN. IN KEINEM FALL ÜBERNEHMEN APPLE UND SEINE LIZENZGEBER EINE HAFTUNG FÜR INDIREKTE, DIREKTE, SPEZIELLE, STRAF-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN – INSBESONDERE NICHT FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENSCHÄDEN, -KORRUPTION ODER -VERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, AUSFALL VON AUSRÜSTUNG ODER EINRICHTUNGEN SOWIE UNTERBRECHUNGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT –, DIE SICH JEWEILS AUF IRGENDEINE WEISE UND AUS IRGENDEINEM GRUND AUS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGEBEN KÖNNTE; DAS GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS KENNTNIS HATTEN ODER NICHT.
FALLS DER KUNDE DEM VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ ODER VERBRAUCHERSCHUTZVORSCHRIFTEN IN DEM LAND, IN DEM DER KAUF ERFOLGTE BZW. IM LAND DES WOHNSITZES UNTERLIEGT, GELTEN DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERTRAGENEN VORTEILE ZUSÄTZLICH ZU ALLEN RECHTEN UND RECHTSMITTELN, DIE DURCH DIE GENANNTEN VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE UND VERBRAUCHERSCHUTZVORSCHRIFTEN GEWÄHRT WERDEN. IN MANCHEN LÄNDERN, BUNDESSTAATEN ODER PROVINZEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN ODER DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN UNTERSAGT, SO DASS VORGENANNTE BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE UNTER UMSTÄNDEN KEINE ANWENDUNG AUF DEN KUNDEN FINDEN. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEWÄHREN DEM KUNDEN SPEZIELLE RECHTE, WOBEI DEM KUNDEN EVENTUELL NOCH ANDERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE JE NACH LAND, BUNDESSTAAT ODER PROVINZ VARIIEREN KÖNNEN.
10. Schadloshaltung.
10.1 Der Kunde verteidigt Apple, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer:innen, Mitarbeiter:innen und Vertreter:innen von und gegen etwaige Ansprüche oder Drohung von Ansprüchen oder Verfahren bzw. hält sie schad- und klaglos, die von Dritten aufgrund von Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden, insbesondere mutmaßliche Verstöße des Kunden gegen seine Verantwortlichkeiten unter Abschnitt 4, gegen Apple geltend gemacht werden.
10.2 Für den Fall, dass Apple gemäß diesem Abschnitt 10 eine Freistellung vom Kunden fordert, wird Apple den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch bzw. die Ansprüche informieren, die gegen Apple geltend gemacht werden und für die eine Freistellung gefordert wird. Apple behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und alleiniger Entscheidung die volle Kontrolle über die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl zu übernehmen. Falls Apple die Kontrolle über die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch übernimmt, wird Apple ihn nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden beilegen, wenn er eine Zahlung vom Kunden erfordert. Der Kunde erstattet Apple auf Verlangen alle Ausgaben, die Apple bei der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch in angemessenem Maße entstehen, insbesondere Anwaltshonorare und -kosten sowie alle Urteile oder Vergleiche in Bezug auf den Anspruch, auf den sich das Vorgenannte bezieht.
10.3 Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Apple keine Vereinbarungen mit Dritten treffen, die in irgendeiner Weise die Rechte von Apple beeinträchtigen oder Apple in irgendeiner Weise binden würden.
11. Laufzeit und Kündigung.
11.1 Laufzeit. Sofern ein Serviceplan nicht gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts vorzeitig gekündigt wird, bleibt er ab dem Datum des Inkrafttretens bis zu einem in den Serviceplan-Dokumenten des Kunden von Apple angegebenen Datum bzw. solange in Kraft, bis sämtliche von ihm abgedeckten Supportfälle in Anspruch genommen wurden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt (sofern nicht von Apple schriftlich anders genehmigt). Apple stellt dem Kunden die Serviceplan-Dokumente nach dem Kauf eines Serviceplans durch den Kunden bereit. Nach Ablauf des Serviceplans erbringt Apple keine Serviceleistungen gegenüber dem Kunden, es sei denn der Serviceplans des Kunden wird am oder vor dem Ablaufdatum erneuert.
11.2 Kündigung durch Apple. Apple kann den Serviceplan grundlos mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen. Im Rahmen dieser Kündigung kann Apple dem Kunden in eigenem Ermessen eine anteilsmäßige Rückerstattung für die verbleibende Laufzeit des Serviceplans zahlen. Apple kann einen Serviceplan sofort kündigen, wenn der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bedingung einer Softwarelizenzvereinbarung verstößt, die die Nutzung von Software im Rahmen eines Serviceplans bestimmt.
11.3 Kündigung durch den Kunden. Sofern anderslautende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen und der Kunde keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
11.4 Fortbestehen. Alle Bestimmungen, von denen vernünftigerweise angenommen werden würde, dass sie nach der Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen, bleiben bestehen, insbesondere Abschnitte 4 (Verantwortlichkeiten des Kunden), 7 (Feedback), 8 (Garantieausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 (Schadloshaltung), 11 (Laufzeit und Kündigung), 12 (Apple, geltendes Recht) und 13 (Datenschutz).
12. Apple; Geltendes Recht. „Apple“ wird in der folgenden Tabelle gemäß dem Land des Kunden-Wohnsitzes aufgeführt. ES WIRD VEREINBART, DASS DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEN GESETZEN VON DELAWARE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UNTERLIEGEN, ES SEI DENN DIES WIRD DURCH DIE GESETZE DES LANDES (ODER GGF. DER REGION), IN DEM DER ERWERB ERFOLGTE, ODER, FALLS ABWEICHEND, DESJENIGEN LANDES, IN DEM DER GESCHÄFTSSITZ DES KUNDEN LIEGT, VERHINDERT, UND DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER (ODER REGIONEN) SIND FÜR DIE RECHTSPRECHUNG IN DIESER ANGELEGENHEIT ZUSTÄNDIG.
13. Datenschutz. Der Kunde stimmt zu und erklärt sich damit einverstanden, dass die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten und der Daten der technischen Kontaktpersonen zur Erbringung der Serviceleistungen und zur Erfüllung der Supportverpflichtungen im Rahmen des Serviceplans sowie zur Einhaltung geltender Gesetze für Apple erforderlich sind. Dies kann die Weitergabe von Kundendaten und Daten der technischen Kontaktpersonen an verbundene Unternehmen oder Dienstleister umfassen. Apple verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Apple, die unter https://www.apple.com/legal/privacy/en-ww/ eingesehen werden kann. Hinweis – Apple ist aufgrund von Gesetzen und Vorschriften möglicherweise verpflichtet, bestimmte Bildmaterialien, die während einer Support-Sitzung angesehen werden, an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Apple kann einige oder alle Telefonate zwischen dem Kunden und Apple zu Zwecken der Schulung, Qualitätssicherung und Referenz aufzeichnen.
14. Allgemein.
14.1 Keine Abtretung. Der Kunde ist nicht zur Abtretung seiner Rechte oder Pflichten in Verbindung mit einem Serviceplan berechtigt. Jede unbefugte Abtretung ist ungültig.
14.2 Höhere Gewalt. Apple haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder die Nichterbringung von Leistungen, wenn die Ursachen sich bei vernünftiger Betrachtung dem Einfluss von Apple entziehen.
14.3 Kein Verzicht. Eine Verzichtserklärung in Bezug auf etwaige Verstöße oder Mängel im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keine Verzichtserklärung bezüglich nachfolgender Verstöße oder Mängel dar.
14.4 Durchsetzbarkeit. Wenn ein zuständiges Gericht entscheidet, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Teile in vollem Umfang gültig und wirksam und die Parteien werden die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die die ursprüngliche Absicht der Parteien und die wirtschaftliche Wirkung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erzielt.
14.5 Gesamte Vereinbarung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige zusätzliche Bedingungen hierin, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Apple und dem Kunden in Bezug auf den Serviceplan und die hierunter aufgeführten Supportleistungen dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen und Absprachen zu den betreffenden Sachverhalten. Etwaige Zusätze oder Streichungen sowie Änderungen an diesen Bestimmungen sind für Apple nicht bindend, wenn diese nicht schriftlich vorgenommen und von einem autorisierten Vertreter von Apple unterzeichnet wurden. Bedingungen oder Bestimmungen in Bestellungen oder anderen vom Kunden übermittelten Dokumenten entfalten keinerlei rechtliche Wirkung und werden ausdrücklich abgelehnt.
LÄNDERSPEZIFISCHE ABWEICHUNGEN
Die folgenden länderspezifischen Abweichungen gelten, soweit Abweichungen zu anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen:
AUSTRALIEN
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Rechte hinsichtlich Rücksendungen, Rückerstattungen und Garantien ergänzen die gesetzlichen Rechte, die Ihnen möglicherweise im Rahmen des Competition and Consumer Act 2010 (Cth) und anderen geltenden australischen Verbraucherschutzgesetzen und -vorschriften zustehen. Unsere Leistungen umfassen Garantien, die nach australischem Verbraucherrecht nicht ausgeschlossen werden können. Bei wesentlichen Problemen mit der Leistung haben Sie das Recht, (1) Ihren Leistungsvertrag mit uns zu kündigen und (2) eine Rückerstattung für den ungenutzten Teil oder eine Kompensation für die Wertverringerung zu erhalten. Sie haben auch das Recht auf Kompensation für andere vernünftigerweise vorhersehbare Verluste oder Schäden. Wenn es sich nicht um ein wesentliches Problem handelt, haben Sie das Recht auf Behebung des Leistungsproblems in einem angemessenen Zeitrahmen und, falls dies nicht erfolgt, auf Kündigung des Vertrags und Rückerstattung für den ungenutzten Teil des Vertrags. Kontaktieren Sie den Apple-Support, um Hilfe zu erhalten: Apple Pty Ltd. PO Box A2629, South Sydney NSW 1235, Australia.
BELGIEN
Folgende länderspezifische Abweichungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist:
Der Kunde erkennt an, dass er durch die Kontaktaufnahme mit Apple im Hinblick auf Supportleistungen keine Recht hinsichtlich eines zuvor abgeschlossenen Kaufvertrags gemäß Artikel 43 des Gesetzes zu Marktpraktiken und Verbraucherschutz vom 6. April 2010 ausübt.
Abschnitt 1. Leistungen. Abschnitt 1 wird um die folgenden zwei Absätze ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen negativ auf den Kunden auswirken würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11.3 zu kündigen.
Abschnitt 11.3 wird wie folgt ersetzt:
Kündigung durch den Kunden. Sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und der Kunde keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Nimmt Apple Änderungen an den Supportleistungen vor, die dem Kunden wesentlich schaden, z. B. die Einstellung von Supportleistungen in Bezug auf die Produkte des Kunden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan zu kündigen und eine Rückerstattung in einer Höhe zu erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
Abschnitt 12. Apple; Geltendes Recht. Folgende Bestimmung wird an Abschnitt 12 angehangen:
IST DER KUNDE EIN VERBRAUCHER, UNTERLIEGEN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEN GESETZEN DES KAUFLANDES ODER, FALLS ABWEICHEND, DEM LAND DES WOHNSITZES, UND DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER SIND FÜR DIE SACHE ZUSTÄNDIG.
Streitbeilegung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Apple abgeschlossen hat. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 kann der Kunde Streitfälle außergerichtlich über eine Online-Streitbeilegung beilegen. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, auf die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugegriffen werden kann. Apple muss nicht an einer Online-Streitbeilegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
Apple muss nicht an einer alternativen Streitbelegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
KANADA
Einwohner Québecs: Dieser Plan und alle Streitfälle, die daraus entstehen, unterliegen den Gesetzen der Provinz Québec. Abschnitt 9 – Haftungsbeschränkung gilt nicht für Einwohner Québecs.
CHINA, FESTLAND
Wenn Sie als Verbraucher eine natürliche Person sind, ergänzen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Rechte hinsichtlich Retouren, Rückerstattungen und Garantien die gesetzlichen Rechte, die Ihnen gemäß dem Verbraucherschutzgesetz der Volksrepublik China und anderer geltender Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften möglicherweise zustehen. Ihre gesetzlichen Rechte im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes der Volksrepublik China sind in Abschnitt 9 „Haftungsbeschränkung“ und Abschnitt 11 „Laufzeit und Kündigung“ berücksichtigt.
DEUTSCHLAND
Folgende länderspezifische Abweichungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist:
Abschnitt 1. Leistungen. Abschnitt 1 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen negativ auf den Kunden auswirken würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11.3 zu kündigen.
Abschnitt 9. Haftungsbeschränkung. Folgende Bestimmungen gelten:
Apple haftet für Verluste nach den Bestimmungen dieses Serviceplans nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (i) unbeschränkte Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) unbeschränkte Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Todesfälle sowie Personen- oder Gesundheitsschäden, (iii) für Schäden aufgrund fehlender garantierter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Garantie erfasst ist und der für Apple bei Abgabe der Garantie erkennbar war, (iv) für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz oder (v) für Schäden aus der Verletzung solcher wesentlichen Pflichten von Apple, die die Grundlage des Serviceplans bilden, die entscheidend für den Abschluss des Serviceplans waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Eine weitere Haftung von Apple ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
Abschnitt 11.3 wird wie folgt ersetzt:
Kündigung durch den Kunden. Sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und der Kunde keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Nimmt Apple Änderungen an den Supportleistungen vor, die dem Kunden wesentlich schaden, z. B. die Einstellung von Supportleistungen in Bezug auf die Produkte des Kunden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan zu kündigen und eine Rückerstattung in einer Höhe zu erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
Abschnitt 12. Apple; Geltendes Recht. Folgende Bestimmung wird an Abschnitt 12 angehangen:
IST DER KUNDE EIN VERBRAUCHER, UNTERLIEGEN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEN GESETZEN DES KAUFLANDES ODER, FALLS ABWEICHEND, DEM LAND DES WOHNSITZES, UND DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER SIND FÜR DIE SACHE ZUSTÄNDIG.
Streitbeilegung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Apple abgeschlossen hat. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 kann der Kunde Streitfälle außergerichtlich über eine Online-Streitbeilegung beilegen. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, auf die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugegriffen werden kann. Apple muss nicht an einer Online-Streitbeilegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
Apple muss nicht an einer alternativen Streitbelegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
INDONESIEN
Bestimmung 11. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auf die Bestimmung in Artikel 1266 des Indonesian Civil Codes hinsichtlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verzichten und seine jeweiligen Rechte und Pflichten gemäß den geltenden Gesetzen im Falle der Kündigung eines Serviceplans zurückzustellen, insofern diese Gesetze eine gerichtliche Erklärung für die Kündigung eines Serviceplans erfordern.
Bestimmung 14. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in englischer und indonesischer Sprache ausgeführt werden. Beide Texte gelten gleichermaßen als Original. Im Falle von Widersprüchlichkeiten oder unterschiedlichen Auslegungen zwischen dem englischen und dem indonesischen Text hat der englische Text Vorrang, und der relevante indonesische Text gilt als automatisch abgeändert, um mit dem relevanten englischen Text übereinzustimmen und Einheitlichkeit darzustellen.
IRLAND, NORWEGEN UND DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH
Folgende länderspezifische Abweichungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist:
Abschnitt 1. Leistungen. Abschnitt 1 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen negativ auf den Kunden auswirken würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11.3 zu kündigen.
Abschnitt 11.3 wird wie folgt ersetzt:
Kündigung durch den Kunden. Sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und der Kunde keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Nimmt Apple Änderungen an den Supportleistungen vor, die dem Kunden wesentlich schaden, z. B. die Einstellung von Supportleistungen in Bezug auf die Produkte des Kunden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan zu kündigen und eine Rückerstattung in einer Höhe zu erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
Abschnitt 12. Apple; Geltendes Recht. Folgende Bestimmung wird an Abschnitt 12 angehangen:
IST DER KUNDE EIN VERBRAUCHER, UNTERLIEGEN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEN GESETZEN DES KAUFLANDES ODER, FALLS ABWEICHEND, DEM LAND DES WOHNSITZES, UND DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER SIND FÜR DIE SACHE ZUSTÄNDIG.
Streitbeilegung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Apple abgeschlossen hat. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 kann der Kunde Streitfälle außergerichtlich über eine Online-Streitbeilegung beilegen. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, auf die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugegriffen werden kann. Apple muss nicht an einer Online-Streitbeilegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
Apple muss nicht an einer alternativen Streitbelegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
ITALIEN
Folgende länderspezifische Abweichungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist:
Abschnitt 1. Leistungen. Abschnitt 1 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen negativ auf den Kunden auswirken würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11.3 zu kündigen.
Abschnitt 4. Verantwortlichkeiten des Kunden. Abschnitt 4 wird um Folgendes ergänzt:
Die Kosten für E-Mail- oder Telefonkorrespondenz entsprechen denjenigen des Anbieters für Telefon- bzw. Internetdienste.
Abschnitt 11.3 wird wie folgt ersetzt:
Kündigung durch den Kunden. Sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und der Kunde keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Nimmt Apple Änderungen an den Supportleistungen vor, die dem Kunden wesentlich schaden, z. B. die Einstellung von Supportleistungen in Bezug auf die Produkte des Kunden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan zu kündigen und eine Rückerstattung in einer Höhe zu erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
Abschnitt 12. Apple; Geltendes Recht. Folgende Bestimmung wird an Abschnitt 12 angehangen:
IST DER KUNDE EIN VERBRAUCHER, UNTERLIEGEN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEN GESETZEN DES KAUFLANDES ODER, FALLS ABWEICHEND, DEM LAND DES WOHNSITZES, UND DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER SIND FÜR DIE SACHE ZUSTÄNDIG.
Streitbeilegung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Apple abgeschlossen hat. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 kann der Kunde Streitfälle außergerichtlich über eine Online-Streitbeilegung beilegen. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, auf die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugegriffen werden kann. Apple muss nicht an einer Online-Streitbeilegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
Apple muss nicht an einer alternativen Streitbelegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
JAPAN
Abschnitt 9. Haftungsbeschränkung. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG IST DIE HAFTUNG VON APPLE UND SEINEN LIZENZGEBERN GEMÄSS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUF DIE BETRÄGE BEGRENZT, DIE VOM KUNDEN IN DEN VERGANGENEN ZWÖLF (12) MONATEN FÜR DEN VON IHM ABGESCHLOSSENEN SERVICEPLAN ENTRICHTET WURDEN. IN KEINEM FALL ÜBERNEHMEN APPLE UND SEINE LIZENZGEBER EINE HAFTUNG FÜR INDIREKTE, DIREKTE, SPEZIELLE, STRAF-, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN – INSBESONDERE NICHT FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENSCHÄDEN, -KORRUPTION ODER -VERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, AUSFALL VON AUSRÜSTUNG ODER EINRICHTUNGEN SOWIE UNTERBRECHUNGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT –, DIE SICH JEWEILS AUF IRGENDEINE WEISE UND AUS IRGENDEINEM GRUND AUS DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGEBEN KÖNNTE; DAS GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS KENNTNIS HATTEN ODER NICHT.
FALLS DER KUNDE DEM VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ ODER VERBRAUCHERSCHUTZVORSCHRIFTEN IN DEM LAND, IN DEM DER KAUF ERFOLGTE BZW. IM LAND DES WOHNSITZES UNTERLIEGT, GELTEN DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERTRAGENEN VORTEILE ZUSÄTZLICH ZU ALLEN RECHTEN UND RECHTSMITTELN, DIE DURCH DIE GENANNTEN VERBRAUCHERSCHUTZRECHTE UND VERBRAUCHERSCHUTZVORSCHRIFTEN GEWÄHRT WERDEN. IN MANCHEN LÄNDERN, BUNDESSTAATEN ODER PROVINZEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN ODER DER AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN UNTERSAGT, SO DASS VORGENANNTE BESCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE UNTER UMSTÄNDEN KEINE ANWENDUNG AUF DEN KUNDEN FINDEN. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEWÄHREN DEM KUNDEN SPEZIELLE RECHTE, WOBEI DEM KUNDEN EVENTUELL NOCH ANDERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE JE NACH LAND, BUNDESSTAAT ODER PROVINZ VARIIEREN KÖNNEN.
Ungeachtet anderen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten Bedingungen, die die Haftung von Apple für Schäden aufgrund von Vertragsverstößen oder rechtwiedrigen Handlungen durch Apple begrenzen, nicht, wenn der Consumer Contract Act of Japan gilt und diese Schäden aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit von Apple entstehen.
NEUSEELAND
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Rechte hinsichtlich Retouren, Rückerstattungen und Garantien ergänzen die gesetzlichen Rechte, die Ihnen möglicherweise im Rahmen des Consumer Guarantees Act 1993 zustehen. Unsere Leistungen umfassen Garantien, die nach neuseeländischem Verbraucherrecht nicht ausgeschlossen werden können. Bei beträchtlichen Leistungsausfällen haben Sie das Recht, (1) Ihren Leistungsvertrag mit uns zu kündigen und (2) eine Rückerstattung für den ungenutzten Teil oder eine Kompensation für die Wertverringerung zu erhalten. Sie haben auch das Recht auf Kompensation für andere vernünftigerweise vorhersehbare Verluste oder Schäden. Wenn es sich nicht um einen beträchtlichen Ausfall handelt, haben Sie das Recht auf Behebung des Leistungsproblems in einem angemessenen Zeitrahmen und, falls dies nicht erfolgt, auf Kündigung des Vertrags und Rückerstattung für den ungenutzten Teil des Vertrags. Kontaktieren Sie den Apple-Support, um Hilfe zu erhalten: Apple Sales New Zealand at PO Box A2629, Sydney South, NSW 1235.
PHILIPPINEN
Bestimmung 1. Leistungen. Bestimmung 1 wird um Folgendes ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen dem Kunden wesentlich schaden oder ihn (finanziell oder anderweitig) zusätzlich belasten würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11.3 unten zu kündigen.
Bestimmung 11.3. Kündigung durch den Kunden.
Bestimmung 11.3 muss wie folgt lauten:
11.3 Kündigung durch den Kunden. Sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Der Kunde kann einen Serviceplan auch dann kündigen, wenn Apple Änderungen an den Supportleistungen vornimmt, die vernünftigerweise als wesentlich schädlich für den Kunden angesehen werden können, und eine Rückerstattung in einer Höhe erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
POLEN
Folgende länderspezifische Abweichungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist:
Abschnitt 1. Leistungen. Abschnitt 1 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen negativ auf den Kunden auswirken würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 11.3 zu kündigen.
Abschnitt 2.5 wird wie folgt ersetzt:
Abschnitt 8. Garantieausschluss. Folgender Satz wird an Abschnitt 8 angehangen:
Der obige Satz findet keine Anwendung, wenn Waren, einschließlich Produkte oder Teile davon einem Kunden, der ein Verbraucher ist, als Ergebnis der Erbringung von Supportleistungen geliefert werden. In diesem Zusammenhang kann der Kunde gemäß den geltenden Verbraucherrechten darum bitten, das gelieferte Produkte oder Teile davon gegen fehlerfreie Produkte oder Teile ersetzt oder Fehler behoben werden.
Abschnitt 9. Haftungsbeschränkung. Abschnitt 9 gilt nicht für Verbraucher.
Abschnitt 10. Schadloshaltung. Abschnitt 10 gilt nicht für Verbraucher.
Abschnitt 11. Laufzeit und Kündigung.
Folgende Bestimmung wird an Abschnitt 11.1 angehangen:
Ist der Kunde ein Verbraucher, kann Apple einen Serviceplan mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden und nur aus triftigen Gründen, insbesondere (i) wenn der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder (ii) eine Bedingung einer Softwarelizenzvereinbarung verstößt, die die Nutzung von Software im Rahmen eines Serviceplans bestimmt, kündigen. Im Rahmen einer Kündigung durch Apple bein Kunden, die Verbraucher sind, zahlt Apple dem Kunden eine anteilsmäßige Rückerstattung für die verbleibende Laufzeit des Serviceplans.
Folgender Satz wird an Abschnitt 11.2 angehangen:
Obiges gilt unbeschadet gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich des Verbraucherrechts zum Vertragsrücktritt innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum oder Inkrafttreten des Serviceplans, je nachdem, welches das spätere Datum ist, gemäß den geltenden Verbraucherrechten.
Abschnitt 11.3 wird wie folgt ersetzt:
Kündigung durch den Kunden. Sofern nicht anderslautende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen und der Kunde keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, kann der Kunde einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder dem Datum des Inkrafttretens kündigen, je nachdem, welches Datum später eintritt, wobei ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Nimmt Apple Änderungen an den Supportleistungen vor, die dem Kunden wesentlich schaden, z. B. die Einstellung von Supportleistungen in Bezug auf die Produkte des Kunden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan zu kündigen und eine Rückerstattung in einer Höhe zu erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht. Dazu kann der Kunde Apple unter der Telefonnummer erreichen, die auf dem Apple-Schreiben bzgl. der Angaben zur Abdeckung angegeben ist oder eine schriftliche Mitteilung mit einer Kopie des Kaufbelegs für den Serviceplan an die jeweilige Adresse aus der Tabelle unten senden.
Abschnitt 12. Apple; Geltendes Recht. Folgende Bestimmung wird an Abschnitt 12 angehangen:
IST DER KUNDE EIN VERBRAUCHER, UNTERLIEGEN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEN GESETZEN DES KAUFLANDES ODER, FALLS ABWEICHEND, DEM LAND DES WOHNSITZES, UND DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER SIND FÜR DIE SACHE ZUSTÄNDIG.
Streitbeilegung. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Apple abgeschlossen hat. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 kann der Kunde Streitfälle außergerichtlich über eine Online-Streitbeilegung beilegen. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, auf die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugegriffen werden kann. Apple muss nicht an einer Online-Streitbeilegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
Apple muss nicht an einer alternativen Streitbelegung teilnehmen und hat dies auch nicht vor.
TÜRKEI
Folgende länderspezifische Abweichungen gelten, wenn der Kunde eine natürliche Person ist:
Abschnitt 1. Leistungen. Abschnitt 1 wird um Folgendes ergänzt:
Wenn sich die an den Supportleistungen vorgenommenen Änderungen wesentlich negativ auf den Kunden auswirken würden, hat der Kunde das Recht, den Serviceplan mit einer First von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an Apple kündigen und eine Rückerstattung in einer Höhe zu erhalten, die der verbleibenden Laufzeit des Serviceplans entspricht.
Abschnitt 10. Schadloshaltung. Dieser Abschnitt findet keine Anwendung.
Abschnitt 11.1 wird wie folgt ersetzt:
Kündigung durch Apple. Apple kann den Serviceplan grundlos mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen. Apple kann einen Serviceplan sofort kündigen, wenn der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bedingung einer Softwarelizenzvereinbarung verstößt, die die Nutzung von Software im Rahmen eines Serviceplans bestimmt. Im Rahmen dieser Kündigung kann Apple dem Kunden eine anteilsmäßige Rückerstattung für die verbleibende Laufzeit des Serviceplans zahlen.
Kontaktdaten für die Kündigung von Serviceplänen
Region/Land des Kaufes
Apple
Adresse
Nord-, Mittel- und Südamerika
Kanada
Apple Canada Inc.
120 Bremner Blvd., Suite 1600, Toronto ON M5J 0A8
Zur Kündigung von Serviceplänen:
AppleCare Administration, 120 Bremner Blvd, Suite 1600
Toronto, Ontario, Canada
M5J 0A8Vereinigte Staaten
Apple Inc.
One Apple Park Way; Cupertino, CA 95014, U.S.A.
Zur Kündigung von Serviceplänen:
AppleCare Administration
P.O. Box 149125,
Austin, TX 78714-9125, U.S.Europa, Naher Osten und Afrika
Königreich Saudi-Arabien
Apple Saudi Arabia LLC
Level 30, Faisaliah Tower, King Fahad Highway, Olayah District, P.O Box 54995, Riyadh, 11524, Saudi Arabia
Türkei
Apple Teknoloji ve Satış Limited Şirketi
Büyükdere Caddesi, No:199, Levent 199, Kat: 22 ve 23, 34394 Şişli, Mecidiyeköy, İstanbul
VAE
Apple M E FZCO Dubai Branch
Emaar Square, Building 4, Unit 302, PO Box 116977
Dubai, United Arab EmiratesGleiche Adresse zur Kündigung von Serviceplänen.
Alle anderen Länder
Apple Distribution International Ltd.
Hollyhill Industrial Estate Hollyhill, Cork, Republic of Ireland
Gleiche Adresse zur Kündigung von Serviceplänen.
Asiatisch-pazifischer Raum
Australien
Apple Pty. Limited.
PO Box A2629, Sydney South, NSW 1235, Australia
China, Festland
Volksrepublik China
Apple Computer Trading (Shanghai) Co. Ltd.
Building 6, Block C, 88 Maji Road (District C), China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone
Zur Kündigung von Serviceplänen: AppleCare Administration
Apple Computer Trading (Shanghai) Co., Ltd,
Building 6, District C, 88 Maji Road, Shanghai Pilot Free Trade Zone, ChinaApple Electronics Products Commerce (Beijing) Company Limited
Rooms 1113 and 1115, 11/F., Office Tower 2, Beijing APM, 138 Wangfujing Street, Dongcheng District, Beijing
Hongkong
Apple Asia Limited
Suites 2401-2412, Tower One, Times Square, Causeway Bay; Hong Kong
Zur Kündigung von Serviceplänen:
AppleCare Administration, Apple Asia Limited of 2401 Tower One,
Times Square, Causeway Bay, Hong KongIndien
Apple India Private Ltd.
19th Floor, Concorde Tower C, UB City No 24, Vittal Mallya Road, Bangalore 560-001, India
Japan
Apple Japan Inc.
6-10-1 Roppongi, Minato-ku Tokyo 106-6140, Japan
Zur Kündigung von Serviceplänen:
AppleCare Service and Support Products Administration,
6-10-1 Roppongi, Minato-ku Tokyo 106-6140, JapanKorea
Apple Korea Ltd.
3901, ASEM Tower; 517 Yeongdong-daero,, Gangnam-Gu; Seoul 06164, Republic of Korea
Malaysia
Apple Malaysia Sdn Bhd
Level 11 MENARA CIMB, Jalan Stesen Sentral 2 Kuala Lumpur Sentral 50470, Kuala Lumpur, Malaysia
Neuseeland
Apple Sales New Zealand
C/o 88 Shortland Street, Auckland Central, Auckland, 1010, New Zealand
Indonesien, Singapur, Philippinen
Apple South Asia Pte. Ltd.
(Für Verkaufsvereinbarungen für iOS-Produkte in Indonesien; Für Verkaufsvereinbarungen für alle Produkte in den Philippinen und Singapur)
Ltd., mit Sitz in 7 Ang Mo Kio Street 64
, 569086, SingapurIndonesien
PT Apple Indonesia
(Für Verkaufsvereinbarungen für nicht-iOS-Produkte)
Gd. World Trade Center 2, Lt. 19, JI. Jend. Sudirman Kav. 29-31, Kel. Karet, Kec. Setiabudi, Jakarta, Selatan, 12920, Indonesien
Thailand
Apple South Asia (Thailand) Limited
44th Floor, Room No. HH4401-6, The Offices at Central World, 999/9 Rama 1 Road, Pathumwan, Pathumwan, Bangkok 10330 Thailand
Taiwan
Apple Asia LLC
32F, No. 100, Songren Rd., Xinyi Dist., Taipei City 11073, Taiwan
Andere Länder im asiatisch-pazifischen Raum
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One Apple Park Way; Cupertino, CA 95014, U.S.A.